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                In der Lohnmosterei
                  verarbeiten wir Ihr Obst zu Fruchtsaft/Obstwein: 
                  Ab Mai verarbeiten wir so Rhabarber, ab September Äpfel und
                  Birnen.  
                  Die genauen Annahmezeiten erfragen Sie in unserem Saftladen.  
                   Da im Herbst der
                    Andrang zur Obstabgabe sehr groß ist und wir auch nicht
                    jeden Tag Obst annehmen, vereinbaren Sie für die  
                   Äpfel und Birnen
                    einen genauen Abgabetermin, das vermeidet lange Wartezeiten
                    und  
                   garantiert die
                    frische Verarbeitung. 
                   
                  Das Obst muss reif und frei von Faulstellen sein und sollte
                  (nicht allzu verschmutzt) und auch eine Mindestgröße
                  ("Tennisball") haben. 
                  Damit es abgewogen werden kann (bitte sammeln Sie das Obst
                  kurzfristig vor der Anlieferung)
                  liefern Sie bitte das Obst in Körben, Säcken oder ähnlichen
                  tragbaren Gebinden an. 
              Obst das nicht unserem
                  Qualitätsgrundsatz entspricht, kann nicht angenommen werden. 
                   
                  Für die Obstabgabe gibt es keine Mindestmenge, dem Wunsch nach
                  dem Saft aus  
                  dem eigenen Obst kann ab einer Anlieferungsmenge von ca. 300kg
                   
                  nachgekommen werden (es gelten besondere Verrechnungssätze Info/Klick). 
               Der Saft wird in 0,7 L
                  Mehrwegflaschen abgefüllt und kann sofort nach Anlieferung des
                  Obstes mitgenommen werden. 
                  (Lohnmost aus dem eigenen Obst am Folgetag) 
                  Da unsere Lagerkapazität begrenzt ist, muss der Saft jedoch
                  bis spätestens Ende  
                  November abgeholt werden (ab 1.Dezember wird ein Lagerzuschlag
                  erhoben !) 
              
                
                  
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                       Lohnmostpreise
                            und Verrechnungssätze 2025 (ab 01.0.9.25) : 
                      50
                            kg Äpfel = 40 Flaschen 0,7 L Apfelsaft a´ 0,90 € /
                            Fl.  
                            (ohne Apfelabgabe Flasche = 1,65€)  
                           
                       
                      (andere
                            Fruchtsäfte bei gleicher Anzahl:  
                            Ladenpreis abzüglich jeweils 0,25 € / Fl. 
                                  
                      50
                            kg Birnen = 30 Flaschen 0,7 L Birnensaft /
                            Apfel-Birne a´ 0,90 € / Fl.   
                            (andere Fruchtsäfte bei gleicher
                                Anzahl: Ladenpreis abzüglich jeweils 0,25 € /
                                Fl.) 
                             
                            50 kg Rhabarber: 50 Flaschen 0,7 L Rhabarbertrunk a´
                            0,90 € / Fl. 
                            (andere Fruchtsäfte bei gleicher
                                Anzahl: Ladenpreis abzüglich jeweils 0,35 € /
                                Fl.) 
                             
                             
                           
                        
                         
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